In unserer Bildungseinrichtung wird die theoretische Ausbildung unter Berücksichtigung des Fachklassenprinzips in den Berufsbereichen Metalltechnik und Glastechnik sowie in den kaufmännischen Berufen durchgeführt. Die Ausbildung zum Flachglastechnologe erfolgt in länderübergreifenden Fachklassen, d.h. es können auch Azubis aus anderen Bundesländern am BSZ Torgau beschult werden.
Mit neuester Technik und mit modernen Unterrichtsmethoden werden in den verschiedenen Fachbereichen Wissen und Kompetenzen vermittelt. Der erfolgreiche Abschluss unserer Schüler und Auszubildenden ist unser wichtigstes Ziel. Deshalb setzen wir Maßstäbe für innovatives Lernen durch Beratung und Betreuung. Damit wir diesen Anforderungen als Bildungsträger ständig gerecht werden, haben wir uns für Qualitätsmanagement in der Bildung nach Certqua zertifizieren lassen.
Ab dem 19. April 2021 findet der Präsenzunterricht für folgende Schulklassen statt:
Aus Infektionsschutzgründen findet der Unterricht in geteilten Klassen statt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Im schulischen Bereich ist eine medizinische Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) oder FFP2Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske (nach dem Standard KN95/N95), jeweils ohne Ausatemventil, zu tragen. Mund-Nasenbedeckungen (sog. Alltagsmasken etc.) sind nicht ausreichend.
Ein medizinischer MNS muss nach § 5b Absatz 1 SächsCoronaSchVO im Schulgebäude, auf dem Gelände der Schule sowie bei schulischen Veranstaltungen getragen werden. Dies gilt nicht zur Aufnahme von Speisen und Getränken im Schulgebäude sowie bei der Abnahme von Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2.
Eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen MNS besteht weiterhin nach § 5b Absatz 1 SächsCoronaSchVO vor dem Eingangsbereich der Schule, dies unabhängig davon, ob der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann oder nicht.
Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Außengelände der Schule, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
Alle Schüler sind verpflichtet sich an die Hygienevorschriften laut SächsCoronaSchVO zu halten. Personen, die Abstände nicht einhalten und keinen medizinischen MNS tragen, ist der Aufenthalt im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände untersagt.
IM UNTERRICHT, AUF DEM SCHULGELÄNDE UND IM SCHULGEBÄUDE BESTEHT FÜR SCHÜLER UND LEHRER MASKENPFLICHT.
Ab 17. März 2021 wird Personen der Zutritt zum Schulgelände untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen negativen Test auf das Coronavirus nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen für Schüler/innen nicht länger als eine Woche zurückliegen. Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Schulgeländes ein Test auf das Coronavirus durchgeführt wird.
Aufgrund der veränderten Ferienregelung ändert sich der aktuelle Turnusplan für die Auszubildenden (siehe Aktualisierung auf der Homepage).
Darüber hinaus können Sie sich auch hier oder im SMK-Blog des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die aktuelle Entwicklung informieren.
Bitte beachten Sie auch tagaktuelle Informationen auf unserem Vertretungsplan.
Hier findet Ihr alle aktuellen oder letzten Veröffentlichungen aus dem Fachbereich der Berufsschule.
Zum Lesen der Beiträge bitte den "Weiterlesen-Button drücken".