Berufliches Schulzentrum Torgau

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Fachschule

Ausbildung zum/zur Erzieher/in*

* im Aufbau (Der Schulträger prüft gerade die Beantragung der Einrichtung des Bildungsganges.)

 

Allgemeine Informationen zur Fachschule:

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Sie werden nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung und praktischer Berufsausübung, teilweise auch nach langjähriger praktischer Arbeitserfahrung oder mit dem Nachweis einer fachspezifischen Begabung besucht. Sie vermitteln eine weitergehende fachliche Fortbildung im Beruf.

Erzieherinnen und Erzieher sind sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die in den Einrichtungen und Diensten der sozialpädagogischen Arbeitsfelder oder als selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer Aufgaben der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbstständig und eigenverantwortlich ausüben. Auf diese vielfältigen Aufgaben werden Sie am BSZ Nordsachsen in den verschiedensten Lernfeldern und im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung vorbereitet.

Die Ausbildung an einer staatlichen Fachschule ist kostenfrei. Für die Dauer der Ausbildung besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Amt BaföG zu beantragen.

 

Aufnahmebedingung, Ablauf & Hinweise

  • Realschulabschluss und einschlägige 2-jährige Berufsausbildung (nicht einschlägig: 6-wöchiges Praktikum im sozialpädagogischen Bereich erforderlich) oder
  • Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife mit 6-wöchigem sozialpädagogischem Praktikum; auch FSJ wird anerkannt
  • 3-jährige schulische Vollzeitausbildung mit drei Praktika im sozialpädagogischen Bereich und der Erziehungshilfe

 

Ausbildungsinhalte

Berufsübergreifender Bereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Mathematik
  • Wirtschafts- und Sozialpolitik
  • Ethik / Religion

 

Berufsbezogener Bereich

  • Lernfeld 1: Berufliche Identität und berufliche Perspektiven entwickeln
  • Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
  • Lernfeld 3: Die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen analysieren, strukturieren und mitgestalten
  • Lernfeld 4: Bildungs- und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen
  • Lernfeld 5: Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwicken
  • Lernfeld 6: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen unterstützen
  • Lernfeld 7: Bildungs- und Erziehungspartnerschaften initiieren und mitgestalten
  • Lernfeld 8: Im Team zusammenarbeiten, Qualität sichern sowie im Berufsfeld kooperieren
  • Lernfeld 9: Facharbeit erstellen

 

Berufspraktische Ausbildung

  • Blockpraktikum (Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort): 11 Wochen
  • Blockpraktikum (Arbeitsfelder von Erzieherinnen und Erziehern mit Ausnahme der Kindertageseinrichtungen): 11 Wochen
  • Blockpraktikum (Arbeitsfeld nach Wahl): 11 Wochen

 

Die Aufgaben und Tätigkeiten von Erzieherinnen und Erziehern sind u. a. :

  • In Tageseinrichtungen für Kinder unterstützen sie die Entwicklung von Mädchen und Jungen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
  • In Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe stehen vielschichtige soziale und individuelle Problemlagen im Mittelpunkt ihrer sozialpädagogischen Arbeit.
  • In Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit gestalten Erzieherinnen und Erzieher Angebote für und mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in gruppenbezogenen oder offenen, mobilen oder festen Einrichtungen.
  • Im schulischen Bereich arbeiten sie mit allen beteiligten Fachkräften zusammen. Sie unterstützen die Lehrkräfte im Unterricht, indem sie Aufgaben im sozialpädagogischen Bereich übernehmen. Dabei stehen die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt des fachlichen Handelns.

 

Ziel

  • Erwerb sozialpädagogischer Kernkompetenzen, um als selbstständig und eigenverantwortlich handelnde Fachkräfte den Anforderungen der unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfelder gerecht zu werden
  • Ihr berufliches Handeln zielt auf die Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
  • Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher/in (Bachelor Professional in Sozialwesen)“.

 

Aufnahmeverfahren

  • Aufnahmeantrag
  • beglaubigte Zeugniskopie über den erforderlichen Schul- bzw. Berufsabschluss
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit zwei Passbildern
  • erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage an Behörden
  • Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln gem. § 43 Infektionsschutzgesetz ggf. Ärztliche Bescheinigung (Erstuntersuchung) gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
  • frankierter und adressierter Briefumschlag
  • Bewerbungsformulare findest du auf unserer Homepage