Das BGJ und das BVJ sind Vollzeitmaßnahmen der Schule. Das bedeutet, dass die theoretische und praktische Ausbildung am Beruflichen Schulzentrum erfolgt.
SchülerInnen ohne Ausbildungsvertrag erwerben in den entsprechenden Berufsfeldern z.B. Metalltechnik Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) eines Metallberufes entsprechen oder deren Vorbereitung dienen.
Das BGJ entspricht dem 1. Ausbildungsjahr in einem anerkannten Metallberuf. Das BVJ dient der Vorbereitung einer dualen beruflichen Ausbildungsrichtung.
Im BGJ, bei anschließendem Abschluss eines Ausbildungsvertrages besteht die Möglichkeit der Übernahme in das 2. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1). Erhöhung der Chancen, einen Ausbildungsvertrag nach der Beendigung des BGJ zu erhalten.