Ausbildung zum/zur Krankenpflegehelfer/in
Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre und ist vertragsfrei und schulgeldfrei.
Zugangsvoraussetzung
Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
Ausbildungsinhalte
Berufsübergreifender Bereich
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Gemeinschaftskunde
- Ethik oder
- Evangelische oder Katholische Religion Sport
Berufsbezogener Bereich
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen
- Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken
- Eigene Arbeit strukturieren und organisieren
- Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
- Situationsgerecht kommunizieren
- Gesundheit erhalten und fördern
- Lebensraum und Lebenszeit gestalten
- In akuten Notfällen adäquat handeln
Berufspraktische Ausbildung
- 1. und 2. Ausbildungsjahr: jeweils 2 mal 9 Wochen
- Die Schülerinnen und Schüler absolvieren die berufspraktische Ausbildung in Krankenhäusern und Pflegeheimen oder weiteren Einrichtungen der stationären Kranken- und Altenpflege.
Ziel der Ausbildung
- Kompetenzerwerb, um alte Menschen, kranke Menschen und Menschen mit Behinderung unter Anleitung einer Pflegekraft qualifiziert zu pflegen und zu betreuen.
- Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin“ oder „Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer“.
Aufnahmeverfahren
- Aufnahmeantrag
- beglaubigte Zeugniskopie über den erforderlichen Schulabschluss
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit zwei Passbildern
- erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage an Behörden
- Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
- ggf. Ärztliche Bescheinigung (Erstuntersuchung) gem. § 32 Jugendarbeitschutzgesetz
- frankierter und adressierter Briefumschlag