Berufliches Schulzentrum Torgau

Berufsschule Berufliches Gymnasium Berufsfachschule

  
Get Adobe Flash player

Krankenpflegehelfer/in

Schrift

Ausbildung zum/zur Krankenpflegehelfer/in

Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre und ist vertragsfrei und schulgeldfrei.

Zugangsvoraussetzung

Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes

Ausbildungsinhalte

Berufsübergreifender Bereich
  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Gemeinschaftskunde
  • Ethik oder
  • Evangelische oder Katholische Religion Sport
Berufsbezogener Bereich
  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen
  • Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken
  • Eigene Arbeit strukturieren und organisieren
  • Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
  • Situationsgerecht kommunizieren
  • Gesundheit erhalten und fördern
  • Lebensraum und Lebenszeit gestalten
  • In akuten Notfällen adäquat handeln
Berufspraktische Ausbildung
  • 1. und 2. Ausbildungsjahr: jeweils 2 mal 9 Wochen
  • Die Schülerinnen und Schüler absolvieren die berufspraktische Ausbildung in Krankenhäusern und Pflegeheimen oder weiteren Einrichtungen der stationären Kranken- und Altenpflege.
Ziel der Ausbildung
  • Kompetenzerwerb, um alte Menschen, kranke Menschen und Menschen mit Behinderung unter Anleitung einer Pflegekraft qualifiziert zu pflegen und zu betreuen.
  • Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin“ oder „Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer“.
Aufnahmeverfahren
  • Aufnahmeantrag
  • beglaubigte Zeugniskopie über den erforderlichen Schulabschluss
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit zwei Passbildern
  • erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage an Behörden
  • Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
  • ggf. Ärztliche Bescheinigung (Erstuntersuchung) gem. § 32 Jugendarbeitschutzgesetz
  • frankierter und adressierter Briefumschlag

 

KPH1KPH2KPH3KPH4