Berufliches Schulzentrum Torgau

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Hausordnung

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Hausordnung des Beruflichen Schulzentrums Torgau

1. Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt für alle Objekte des beruflichen Schulzentrums Torgau.

2. Unterrichtsablauf und Pausen

Die Unterrichtsstunden beginnen und enden mit dem Klingelzeichen. Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft im Unterrichtsraum, so benachrichtigt der Klassensprecher oder sein Stellvertreter das Sekretariat. Die Pausen dienen der Entspannung sowie zum erforderlichen Raumwechsel und zur Bereitstellung von Unterrichtsmitteln. Jeder Schüler und Auszubildende informiert sich täglich über die Vertretungspläne.

3. Ordnung und Sauberkeit

Jede Klasse ist dafür verantwortlich, dass Unterrichts- Fachunterrichts- Werkstatt- Labor- und andere Aufenthaltsräume sauber und ordentlich betreten, genutzt und wieder verlassen werden. Mit allen materiellen Mitteln ist sorgsam umzugehen. Das Schulgelände darf während der Ausbildungszeit (Stundenplan) nicht verlassen werden. Ein Verstoß gegen diese Festlegung erfolgt auf eigene Gefahr (Wegfall des Versicherungsschutzes). Das Betreten von Werkstätten und Laborräumen zur fachpraktischen Ausbildung ist nur nach Aufforderung durch den zuständigen Fachlehrer gestattet. Die Klassen organisieren in einem angemessenen Wechsel den Ordnungsdienst zu folgenden Pflichten: - Gewährleistung der Zimmer- und Tafelordnung während des Ausbildungstages - Schließen der Fenster beim Verlassen des Raumes - Hochstellen der Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde Die Sitzordnung in der Klasse wird im Sitzplan festgelegt. Jede Ruhestörung ist zu vermeiden. Essen, Trinken, die Benutzung von Handys, MP3-Playern oder ähnlichen Geräten im Unterricht sind untersagt. Rauchen ist mit Rücksichtnahme auf die Gesundheit anderer nur an den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt, wobei Tabakreste in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen sind.

4. Arbeitsmaterialien

Für die Anschaffung von Arbeitsblattsammlungen, Tabellenbüchern, ergänzender Lehrbücher und/oder erforderlicher Arbeitsgeräte sind mit Beginn der Ausbildung entsprechende finanzielle Mittel bereitzuhalten. Zum Ausbildungsbeginn werden Taschenrechner nach Vorgabe der Klassenlehrer/Tutoren sowie geeignete Sportsachen für die Sporthalle bzw. den Sportplatz benötigt und sind von den Schülern/Auszubildenden bereitzustellen. Im gewerblichen, hauswirtschaftlich-sozialen sowie gastgewerblichen Bereich werden für die Arbeit in Werkstätten und Laborräumen entsprechende Arbeitskleidung sowie technische Hilfsmittel gebraucht. Erforderliche Gesundheitszeugnisse sind vom Schüler beizubringen.

5. Aufenthalt auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden

Während der Ausbildungszeit darf niemand unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Das Mitführen von Gegenständen, die eine Bedrohung darstellen oder dem Ansehen der Schule schaden, ist verboten. Fahrzeuge dürfen nur auf den für die entsprechenden Personengruppen ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Durchfahrten sind unbedingt freizuhalten. Zuwiderhandlungen werden mit Anzeigen geahndet. Die Benutzung der Parkplätze geschieht auf eigene Gefahr.

6. Meldepflicht

Meldepflichtig sind beim Klassenlehrer/Tutor oder im Sekretariat unmittelbar nach Auftreten: - Unfälle während der Ausbildungszeit - Wegeunfälle - Diebstähle oder andere kriminelle Handlungen - Beschädigungen am Inventar - Häufung von Infektionen

7. Verstöße gegen die allgemeinen Verhaltensnormen

Für fahrlässig oder vorsätzlich entstandene Schäden am Inventar oder Schulgebäude beziehungsweise Schulgelände ist der Schüler/Auszubildende materiell verantwortlich. Um den Schulfrieden sowie ein tolerantes und angstfreies Miteinander zu gewährleisten werden Erscheinungsformen rechts- wie auch linksradikaler Gesinnung (z. B. Kleidung, Schuhe, Aufnäher/Patches, Buttons, Symbole ect.) sowie gewaltbereiter Gruppen nicht geduldet. Das gleiche gilt für Kennzeichen, durch deren Symbolgehalt sich andere bedroht und verunglimpft fühlen können.

8. In Werkstätten, Laborräumen, Fachunterrichtsräumen sowie im Sportunterricht gelten separate Regeln, die Teil der Hausordnung sind. Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 07.12.2006 mit Wirkung vom 08.12.2006 einstimmig beschlossen.
Der Vorsitzende der Schulkonferenz