Berufliches Schulzentrum Torgau

Berufsschule Berufliches Gymnasium Berufsfachschule

  
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Berufsfachschule

Berufsfachschulen sind Vollzeitmaßnahmen.

 
Es wird kein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsunternehmen abgeschlossen und keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Die Beantragung von Bafög ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 
 
In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.
 
Im BSZ Torgau wird in folgenden Richtungen ausgebildet:
  • Berufsfachschule für Pflegehilfe
  • Berufsfachschule für Sozialwesen

Sozialassistent/in

Ausbildung zum/zur Sozialassistent/in

Aufnahmebedingungen und Ausbildungsdauer

Realschulabschluss

Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre und ist vertragsfrei und schulgeldfrei.

Ausbildungsinhalte/Ablauf

Berufsbezogener Bereich
  • Lernfeld 1 Berufliche Identität und berufliche Perspektiven entwickeln
  • Lernfeld 2 Beobachtungen als Grundlage sozialen Handelns nutzen
  • Lernfeld 3 Soziale Beziehungen aufbauen und mitgestalten
  • Lernfeld 4 An der Gestaltung von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozessen mitwirken
  • Lernfeld 5 Die Pflege von Menschen in Gesundheit und Krankheit unterstützen
  • Lernfeld 6 Menschen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen
  • Lernfeld 7 Kulturell-kreative Prozesse begleiten
  • Lernfeld 8 Eigene Arbeit strukturieren und organisieren sowie im Team mitarbeiten
Wahlpflichtbereich

Medien und Materialien zu einem Thema eines ausgewählten Arbeitsbereiches anwenden

Berufsübergreifender Bereich

Deutsch/Kommunikation Englisch Gemeinschaftskunde Ethik oder Evangelische oder Katholische Religion Sport

Berufspraktische Ausbildung

1. Ausbildungsjahr: 2 mal 5 Wochen

2. Ausbildungsjahr: 2 mal 5 Wochen

Ziel Erlangung von Basiskompetenzen um in pflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern unterstützend tätig zu werden
  • Ausführen von pflegerischen, sozialpädagogischen und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen
  • Erfolgreich abgelegte Prüfung zum/zur Staatlich geprüften Sozialassistent/in

Aufnahmeverfahren

  • Aufnahmeantrag
  • beglaubigte Zeugniskopie über den erforderlichen Schulabschluss
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit zwei Passbildern erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage an Behörden
  • Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln gem. § 43 Infektionsschutzgesetz ggf. Ärztliche Bescheinigung (Erstuntersuchung) gem. § 32 Jugendarbeitschutzgesetz
  • frankierter und adressierter Briefumschlag

Virtuell laden wir Euch auf unserer Facebook-Seite zu einem kleinen Rundgang durch das BSZ Torgau ein: www.facebook.com/berufliches.schulzentrumtorgau

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Krankenpflegehelfer/in

Ausbildung zum/zur Krankenpflegehelfer/in

Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre und ist vertragsfrei und schulgeldfrei.

Zugangsvoraussetzung

Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes

Ausbildungsinhalte

Berufsübergreifender Bereich
  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Gemeinschaftskunde
  • Ethik oder
  • Evangelische oder Katholische Religion Sport
Berufsbezogener Bereich
  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen
  • Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken
  • Eigene Arbeit strukturieren und organisieren
  • Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
  • Situationsgerecht kommunizieren
  • Gesundheit erhalten und fördern
  • Lebensraum und Lebenszeit gestalten
  • In akuten Notfällen adäquat handeln
Berufspraktische Ausbildung
  • 1. und 2. Ausbildungsjahr: jeweils 2 mal 9 Wochen
  • Die Schülerinnen und Schüler absolvieren die berufspraktische Ausbildung in Krankenhäusern und Pflegeheimen oder weiteren Einrichtungen der stationären Kranken- und Altenpflege.
Ziel der Ausbildung
  • Kompetenzerwerb, um alte Menschen, kranke Menschen und Menschen mit Behinderung unter Anleitung einer Pflegekraft qualifiziert zu pflegen und zu betreuen.
  • Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin“ oder „Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer“.
Aufnahmeverfahren
  • Aufnahmeantrag
  • beglaubigte Zeugniskopie über den erforderlichen Schulabschluss
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit zwei Passbildern
  • erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage an Behörden
  • Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
  • ggf. Ärztliche Bescheinigung (Erstuntersuchung) gem. § 32 Jugendarbeitschutzgesetz
  • frankierter und adressierter Briefumschlag

 

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